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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 07.11.2023:

Heute nehmen wir Bezug auf unser persönliches Gespräch mit Bürgermeister Florian Mayer vom 27.10.2023 und auf die öffentliche Auslegung vom 03.11. bis 08.12.2023r den o. g. Bebauungsplan. r Flurstücknummer 79/0, Pfarrhof Mering, sieht der Bebauungsplan in der ausgelegten Fassung eine Einschränkung der Nutzung im Erdgeschoss vor. Es wird eine Wohnnutzung in einer Tiefe von 10 m von der Herzog-Wilhelm-Straße ausgeschlossen.

Ein Bild, das Karte, Text, Diagramm, Plan enthält.Automatisch generierte Beschreibung

Wir weisen freundlich darauf hin, dass das Gebäude „Pfarrhaus" bereits in der Vergangenheit seinem Zwecke nach als Wohngebäude für den Ortsgeistlichen genutzt wurde. Es wir nur derzeit als Pfarrbüro genutzt.

Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Michael Mering als betroffene Nutzerin bittet hiermit, auch im Namen des Kath. Pfründestiftungsverbund St. Ulrich (KPV) als Eigentümer, um Bestandsschutz. Das Pfarrhaus soll auch künftig seinem Zwecke nach als Wohngebäude für den Ortsgeistlichen oder als Pfarrbüro genutzt werden dürfen. Wir bitten also darum, eine Ausnahme zu definieren und das kleine eingezeichnete Gebäudeeck am Pfarrhaus von der Nutzungseinschränkung auszunehmen. In der Hoffnung auf eine entsprechende Beschlussfassung durch das zuständige Gremium und eine positive Rückmeldung verbleiben wir

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Vgl. Abwägung zu Bischöfliche Finanzkammer, A-Erläuterung/Abwägungsvorschlag

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass das Bestandsgebäude auf Fl.Nr. 79 aus der festgesetzten Fläche mit Ausschluss von Wohnnutzungen herausgenommen wird (vgl. Beschluss zu Bischöfliche Finanzkammer).

 

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Anlage/n

   

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