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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 24.11.2023:

Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:

Von Seiten Abt. A, Bau- und Kunstdenkmalpflege, bestehen gegen den Bebauungsplan 79 „Mering Zentrum“ in Mering, soweit aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine grundsätzlichen Einwendungen. Im Planungsgebiet und/oder in dessen Nähe befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand die 7 Baudenkmäler:

-          D-7-71-146-1, Augsburger Str. 10. Wohnhaus, zweigeschossiger Traufseitbau mit Satteldach und Schweifgiebeln, profilierte Gesimse und Putzgliederung, im Kern Ende 17./Anfang 18. Jh.

-          D-7-71-146-11, Marktplatz 4. Wohnhaus, zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau, erbaut Anfang 19. Jh., Fassadengliederung und Schweifgiebel 1902.

-          D-7-71-146-4, Herzog-Wilhelm-Straße 4. Ehem. Benefiziatenhaus, zweigeschossiger Giebelbau mit Satteldach, im Kern Anfang 18. Jh.

-          D-7-71-146-8, Kirchplatz 1. Wohnhaus, zweigeschossiger, traufständiger Mansarddachbau mit Traufgesims und Putzband, erste Hälfte 18. Jh.

-          D-7-71-146-6, Herzog-Wilhelm-Straße 6. Torbau, zweigeschossiger, schmaler Satteldachbau, 16./17. Jh., im Kern 14. Jh.

-          D-7-71-146-5, Herzog-Wilhelm-Straße 8. Kath. Pfarrkirche St. Michael, tonnengewölbter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Pendentifkuppel, nördlicher Turm mit geschwungener Laternenhaube, Chor und Turmuntergeschoss gotisch, Langhaus von Johann Baptist Gunetzrhainer und Josef Effner, 1739-43; mit Ausstattung.

-          D-7-71-146-7, Herzog-Wilhelm-Straße 10. Wohnhaus, zweigeschossiger, traufständiger Mansarddachbau mit Zwerchgiebel, um 1800.

Wir bitten daher um grundsätzliche und angemessene Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes. Die oben genannten Denkmäler sind zunächst mit vollständigem Listentext und Hinweis auf die besonderen Schutzbestimmungen der Art. 4 bis 6 BayDSchG nachrichtlich zu übernehmen und im zugehörigen Planwerk als Denkmäler kenntlich zu machen. Für jede Art von Veränderungen an diesen Denkmälern oder in ihrem Nähebereich gelten die Bestimmungen der Art. 4 bis 5 BayDSchG. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist bei allen Planungs-, Anzeige-, Zustimmungs-, sowie Erlaubnisverfahren nach Art. 6 BayDSchG und bei allen baurechtlichen Genehmigungsverfahren von denen die Baudenkmäler unmittelbar oder in ihrem Nähebereich betroffen sind, zu beteiligen.

Da die Denkmalliste jedoch laufend präzisiert und aktualisiert wird, sollte vor Inkrafttreten den Bebauungsplan Nr. 79 ein abermaliger Abgleich mit der Seite 3 Denkmalliste erfolgen. Tagesaktuell kann die Denkmalliste über die Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de), Denkmalliste online, Bayerischer Denkmalatlas, abgerufen werden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die beiden im Plangebiet liegenden Baudenkmäler Augsburger Str. 10 (D-7-71-146-1) und Marktplatz 4 (D-7-71-146-11) sind bereits als nachrichtliche Übernahme in der Planzeichnung dargestellt und in der Begründung ausführlich aufgeführt. In E.11 ist der Umgang sowie das weitere Vorgehen bei Bodeneingriffen oder Bauarbeiten im Nahbereich von Boden- sowie Baudenkmälern beschrieben.

Die weiteren hier aufgelisteten Baudenkmäler befinden sich nicht im Umgriff des Bebauungsplans und werden dementsprechend nicht in der Planzeichnung mit aufgeführt. Sie werden in der Begründung in Kap. 3.6 als Baudenkmäler im Nahbereich des Bebauungsplans ergänzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, der Anregung wird dahingehend gefolgt, dass die Begründung um die Baudenkmäler in der Umgebung ergänzt wird.

 

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Anlage/n

      

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