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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 06.12.2023:

a)      Zu o. g. Aufstellung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme wie folgt:
1 Fachliche Hinweise und Empfehlungen
Grundwasser
Das Planungsgebiet ist teilweise durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet. Die Hinweise im Bebauungsplan sind aus unserer Sicht ausreichend.
Insbesondere bei Tiefgaragen und ggf. Kellern ist mit Grundwasser zu rechnen.
Durch bauliche Maßnahmen, wie eine wasserdichte und auftriebssichere Bauweise des Kellers, der Tiefgaragen und der Grundstücksentwässerungsanlagen oder eine angepasste Nutzung, können Schäden vermieden werden. Entsprechende Vorkehrungen obliegen dem Bauherrn.

 

b)      Altlasten und Bodenschutz
Altlasten und schädliche Bodenveränderungen
Im Bereich des geplanten Bebauungsplanes sind keine Grundstücksflächen im Kataster gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) aufgeführt, für die ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht.
Auf dem Grundstück Fl.Nr.148 (mittlerweile vollständig bebaut) befand sich ein Öl
chadensfall (ehemalige Heizöltanks); hier sind stellenweise noch Restverunreinigungen mit Mineralöl im Untergrund, die überbaut sind; der Bebauungsplan sieht hier keine Veränderung des Baubestandes vor.
Vorschlag für Hinweise zum Plan:
Sollten bei eventuellen Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeuten, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu benachrichtigen (Mitteilungspflichten gem. Art. 1 und 12 Abs. 2 BayBodSchG).“
Hinsichtlich vorsorgenden Bodenschutzes verweisen wir auf die Stellungnahme der Bodenschutzbehörde im LRA Aichach-Friedberg v. 27.11.23.

 

c)       Abwasserentsorgung
Allgemeines
Das gemeindliche Abwasserbeseitigungskonzept ist vor Verwirklichung neuer Bebauung fortzuschreiben.

 

d)      Zusammenfassung
Gegen den Bebauungsplan bestehen keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn obige Ausführungen berücksichtigt werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

a)      Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

b)      Die Ausführungen zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderung auf Fl.Nr. 148 wird in die Bestandsaufnahme unter Kap. 3.9.1 aufgenommen. Der diesbezüglich vorhandene Hinweis E.6.1 wird dementsprechend angepasst.

 

c)       Der Bebauungsplan hat im Wesentlichen zum Ziel die städtebauliche Struktur entlang der Münchner und Augsburger Straße sowie die vorhandene gemischte Nutzung aus Geschäfts- und Wohnnutzungen zu sichern. Aus diesem Grunde wird der Bebauungsplan lediglich als einfacher Bebauungsplan aufgestellt und auf die Festsetzung des zulässigen Nutzungsmaßes mit Ausnahme der maximal zulässigen Wandhöhen verzichtet. D.h das Maß der baulichen Nutzung wird auch weiterhin über § 34 BauGB festgelegt und ist im Rahmen des Bauantrages zu klären. Damit ergibt sich auch, dass eine Mehrung des Nutzungsmaßes gegenüber dem Bestand und somit eine erhöhte Ableitung von Abwässern in die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen im Zuge des Bauvollzuges zu klären ist.
Der Gemeinde liegt zur Zeit keine Forderung zur Fortschreibung des vorliegenden und genehmigten Wasserrechtsbescheides vor. Es kann jedoch festgestellt werden, dass eine Erweiterung der im Bestand vorhandenen Entwässerungseinrichtungen nur im Gesamtzusammenhang mit den übergeordneten   Sammel- bzw. Entwässerungseinrichtungen (Überlaufbecken) glich ist. Die Begründung zum Bebauungsplan wird diesbezüglich ergänzt.
 

d)      Kenntnisnahme

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Ausführungen zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderung auf Fl.Nr. 148 in die Bestandsaufnahme unter Kap. 3.9.1 aufzunehmen. Der diesbezüglich vorhandene Hinweis E.6.1 wird dementsprechend angepasst. Die Begründung wird um einen Hinweis zur Abwasserentsorgung ergänzt.

 

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Anlage/n

   

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