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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 05.12.2023:

Zu den Plänen, in der Fassung vom 12.10.2023, bestehen vonseiten des Gesundheitsamtes keine Einwände.

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

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Anlage/n

   

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