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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 06.12.2023:

a)      Empfehlung des Kreisjugendamtes
Der Markt Mering weist durch den Bebauungsplan eine Nachverdichtung des Wohngebietes aus. Diese Wohneinheiten erzeugen im Regelfall einen zusätzlichen Bedarf an Kita-Plätzen. Dieser Bedarf soll durch die Gemeinde gedeckt werden vgl. Art. 5 BayKiBiG.
Beim Markt Mering wird derzeit eine neue Kindertageseinrichtung geplant. Es wird trotzdem empfohlen, diese städtebauliche Entwicklung vorausschauend in der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG zu berücksichtigen. Diese ist dann ggf. zu aktualisieren.

 

b)      Zur Gewährleistung von bisher geschlossenen Gebäudereihen sollte auch eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden, die im Regelfall gerade keine seitlichen Grenzabstände zulässt.
In Bereichen, dessen Bestandsbebauungen bereits zum Teil seitliche Grenzabstände aufweisen, kann eine abweichende Festsetzung zielführend sein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

a)      Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die künftige mögliche Entwicklung des Planungsumgriffs wird in die örtliche Bedarfsplanung berücksichtigt. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

 

b)      Vgl. hierzu Abwägung zu Landratsamt Aichach-Friedberg - Kreisbaumeister

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

 

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Anlage/n

      

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