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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 06.12.2023:

Bzgl. Hinweis Ziffer 5.3 der Satzung weisen wir darauf hin, dass die dort genannte DIN-Norm 19731 inzwischen aktualisiert wurde:

DIN 19731 Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut, Stand Oktober 2023.

Das Auf-/Einbringen von Materialen auf oder in den Boden ist nun in den §§ 6-8 BBodSchV statt wie früher in§ 12 BBodSchV geregelt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise werden entsprechend der Stellungnahme angepasst:

E.5.3: Zur Gewährleistung einer bodenschonenden Ausführung der Bauarbeiten sind die DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten“ (Stand: Juni 2018) und DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut“ (Stand: Oktober 2023) sowie §§ 6-8 BBodSchG zu beachten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Hinweise zum Bebauungsplan gem. des Abwägungsvorschlags zu ergänzen.

 

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Anlage/n

   

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