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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 06.12.2023:

Mit dem Bebauungsplan Mering Zentrum möchte der Markt insbesondere die Nutzungsmischung und die ortsbildtypische Bebauungsstruktur in der Ortsmitte sichern.

Die bestehende Bebauungsstruktur im Geltungsbereich ist weitgehend von einer geschlossenen Bauweise geprägt. Gemäß textlicher Festsetzung wird eine abweichende Bauweise festgesetzt. ,,In der abweichenden Bauweise dürfen Hauptgebäude an einer oder beiden seitlichen Grenzen angebaut werden" (siehe Festsetzung Punkt 5 zur Bauweise).

Es wird empfohlen, die Festsetzung zu überdenken und ggf. standortbezogen im Planteil zu differenzieren.

Zur Gewährleistung von bisher geschlossenen Gebäudereihen sollte auch eine geschlossene Bauweise festgesetzt werden, die im Regelfall gerade keine seitlichen Grenzabstände zulässt.

In Bereichen, dessen Bestandsbebauungen bereits zum Teil seitliche Grenzabstände aufweisen, kann eine abweichende Festsetzung zielführend sein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Es ist richtig, dass sich das Ortsbild entlang der Münchener und Augsburger Straße geschlossen darstellt. Bei Abgleich mit den Grundstücksgrenzen besteht jedoch eine geschlossene Bauweise von Grundstückgrenze zu Grundstücksgrenze lediglich im MU 10, MU 11, MU 12 (Südteil), MU 13, MU 15 und MU 16. Auch in diesen Gebieten jedoch nicht vollständig. Aus diesem Grunde wurde bewusst die Festsetzung einer abweichenden Bauweise geregelt, um eine geschlossene Bauweise zu ermöglichen, aber nicht zwingend vorzugeben. Darüber hinaus sind in den meisten Bereichen entlang der Münchener und Augsburger Straße nur sehr geringe Grundstückbreiten vorhanden, so dass sich bereits hieraus bei Realisierung eines sinnvollen Baukörpers in weiten Teilen eine geschlossene Bebauungsstruktur ergibt.

Zur Sicherung des geschlossenen Bebauungsbildes wurde entlang der Münchener und Augsburger Straße eine Baulinie festgesetzt, um sicherzustellen, dass auch eine neue Bebauung entlang der heute bestehenden städtebaulich wirksamen Gebäudekante realisiert wird.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.

 

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Anlage/n

   

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