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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 09.02.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der o. g. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg grundsätzliches Einverständnis, solange unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ (Az. S12/4622/018/S12Ka/Markt Mering) vom 09.02.2024 inhaltlich berücksichtigt wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass sich die genannte Stellungnahme auf den Bebauungsplan bezieht und darin das Einverständnis zur 2. Änd. des BP mitgeteilt wurde.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt.

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Anlage/n

   

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