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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 19.02.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu o. g. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes erhalten Sie unsere Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange aus wasserwirtschaftlicher Sicht.

Wasserwirtschaftliche Würdigung

Zum Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken, wenn unsere Hinweise beachtet werden.

Wir verweisen dazu auf unsere Stellungnahmen 4-4622-AIC-24791/2023 vom 01.08.2023 sowie 4-4621-AIC-31230/2023 vom 12.10.2023.

Unsere Stellungnahmen wurden bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme. Die Stellungnahmen 4-4622-AIC-24791/2023 vom 01.08.2023 sowie 4-4621-AIC-31230/2023 vom 12.10.2023 wurden in der Marktgemeinderatssitzung am 23.11.2023 behandelt. Der Markt Mering verweist vorsorglich auf den entsprechenden Beschlussbuchauszug.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt.

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Anlage/n

   

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