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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 11.03.2024:

  1. Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen, sowie Grundsätze der Raumordnung als Vorgabe für die nachfolgende Abwägungsentscheidung:

Regionalplan der Region Augsburg (RP 9): B I 4.4.1.3 (Z) Vorranggebiet zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes (Nr. H7) - Paar

  1. Stellungnahme aus Sicht der Regionalplanung:

Der Markt Mering beabsichtigt mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes darzustellen und diese mit der 2. Änderung des o.g. Bebauungsplans zu konkretisieren.

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Vorranggebietes zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes Nr. H7 "Paar" (vgl. RP 9 B I 4.4.1.3 (Z) i.V.m. Karte 2a "Siedlung und Versorgung"). In diesen Vorranggebieten soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes Vorrang eingeräumt werden. Die Zulässigkeit des geplanten Gewerbegebietes bzw. die Frage, welche besonderen Anforderungen sich an die Planung ergeben, wird vom Wasserwirtschaftsamt zu beurteilen sein.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die vorgebrachte Stellungnahme und den Hinweis des Vorranggebietes zur Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes Nr. H7 "Paar" (RP 9). Aufgrund der Unschärfe des Regionalplanes ist nicht genau erkenntlich, ob es sich hierbei nur um den östlichen Randbereich in Nähe der Bahnstrecke oder um den gesamten Planungsbereich handelt. In einer Vorabstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth wurde bereits mitgeteilt, dass die Notwenigkeit eines Retentionsausgleiches entfällt.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wurde vom WWA eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurde mitgeteilt, dass nach der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlagen an der Oberen Paar (HRB Putzmühle und HRB Merching) und dem Ablauf der vorläufigen Sicherung, das Überschwemmungsgebiet neu ermittelt wurde und mit Verordnung vom 29.11.2022 das Überschwemmungsgebiet der Paar dann festgesetzt wurde. Das Planungsgebiet befindet sich nun in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Abs. 1 WHG. Unter Berücksichtigung einiger Anregungen, hat das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth keine grundlegenden wasserwirtschaftlichen Bedenken. Dies wurde im zweiten Verfahrensschritt nochmals bestätigt.

Aufgrund der kleinteiligen Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, der fachlichen Einschätzung des WWA Donauwörth, der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlagen und der neuen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes, sieht der Markt Mering die Ziele des Regionalplan der Region Augsburg (RP 9) B I 4.4.1.3 (Z)) nicht gefährdet und hält daher an der Planung fest.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt.

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Anlage/n

   

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