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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2023 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 statt.

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Soweit Änderungen und Anpassungen der Planung notwendig wurden, sind diese bereits in die beigefügten Planunterlagen in der Fassung vom 24.04.2024 eingearbeitet, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die vom Büro OPLA ausgearbeitete 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67Gewerbepark Mering West“ in der Fassung vom 24.04.2024 mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung.

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

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Anlage/n

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 24.04.2024   

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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