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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 21.02.2024:

Ihr Schreiben ist am 09.02.2024 beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen und wird hier unter dem o. a. Geschäftszeichen bearbeitet. Ich danke Ihnen für meine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren.

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gewerbepark Mering West“ berührt, da die Bahnlinien 5503 München – Augsburg sowie 5581 Olching - Augsburg unmittelbar östlich an den im Planungsumgriff befindlichen Flurstücken vorbeiführen.

Zur Vollständigkeit verweise ich auf die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.08.2023, GZ: 65195-651pt/011-2023#565, an deren Hinweise ich weiterhin ausdrücklich festhalte. Weitere Anmerkungen werden im Rahmen der erneuten Beteiligung nicht vorgebracht.

Aus dem E-Mail-Verteiler zum verfahrensgegenständlichen Beteiligungsschreiben geht hervor, dass die DB AG, DB Immobilien gleichermaßen an dem vorliegenden Verfahren beteiligt wurde. Dies wird zwingend empfohlen, denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und verweist auf den Beschlussbuchauszug vom 23.11.2023, in welchem die Stellungnahme vom 28.08.2023 behandelt wurde. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheit und die Leichtigkeit des Eisenbahnverkehres sowie der Betrieb durch die Änderung des Bebauungsplanes voraussichtlich nicht beeinträchtigt werden. Östlich angrenzend und außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein ca. 5 m breiter Weg, welcher das Plangebiet und die Bahnanlage voneinander trennen.

Die Informationen dienen der Kenntnisnahme. Vorsorglich wird auf die weiterhin gültigen Festsetzungen aus dem Ursprungsbebauungsplan hingewiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

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Anlage/n

   

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