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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 04.03.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Durch die o. a. Planung werden die Belange der Telekom zurzeit nicht berührt. Gegen eine ckführung bzw. Umwandlung der Retentionsflächen in Bauland haben wir keine Einwände.

Bei Planungsänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen.

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:

E-Mail: Planauskunft.Sued@telekom.de

Fax: +49 391 580213737

Telefon: +49 251 788777701

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie glich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technik Niederlassung Süd, PTI 23

Gablinger Straße 2

D-86368 Gersthofen

Diese Adresse bitte wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden.

Für die Beteiligung danken wir Ihnen.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass das Gebiet bereits durch öffentliche Verkehrsflächen erschlossen ist. Weitere öffentliche Wege sind nicht geplant. Private Belange sind vom zukünftigen Grundstückseigentümer im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt..

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Anlage/n

   

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