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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 09.02.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem o. g. Bebauungsplan (Gewerbepark Mering West) besteht von Seiten des Staatlichen Bauamtes Augsburg Einverständnis.

Unsere Stellungnahmen vom 06.09.2017 (Az. S1/4622-001/S12Fi/Markt Mering), vom 05.12.2017 (Az. S1/4622-003/S12Fi/Markt Mering), vom 08.02.2018 (Az. S1/4622-002/S12Fi/Markt Mering), vom 15.03.2019 (Az. S1/4622-003/S12Ka/Markt Mering) und vom 27.07.2023 (Az. S1/4622-014/S12Ka/Markt Mering) bleiben im übrigem weiterhin vollinhaltlich bestehen.

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist weiterhin in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass die genannten Stellungnahmen jeweils im entsprechenden Verfahren behandelt wurden. Es wird vorsauglich auf die entsprechenden Beschlussbuchauszüge verwiesen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt.

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Anlage/n

   

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