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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 20.02.2024:

  1. Bewertung der Schutzgüter

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden als gering eingestuft. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Bereich der Feldvogelkulisse Kiebitz liegt, wird hier von einer mittleren Beeinflussung des Schutzguts ausgegangen. Es wurden jedoch bereits im Vorfeld CEF-Maßnahmen für Kiebitz und Feldlerche durchgeführt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild werden als unerheblich eingestuft. Trotz einer Vorbelastung durch umgebende Nutzung und Strukturen wird das Schutzgut durch die neue Bebauung in geringem Maße beeinträchtigt.

  1. Ausgleichsmaßnahmen

Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich von rund 3766 m² erfolgt auf einer Teilfläche des Ökokontos des Marktes Mering auf Flurnummer 2020, Gem. Mering. Hierzu fehlt jedoch die planerische Darstellung. Es Wird darum gebeten, die abzubuchende Teilfläche des Ökokontos planerisch darzustellen und in diesem Rahmen konkret zu bemaßen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und Anregung.

Die von der Untere Naturschutzbehörde eingestuften Auswirkungen auf das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ sowie „Landschaftsbild“ werden zur Kenntnis genommen. Der Markt Mering hält dennoch aufgrund der Kleinteiligkeit der Gebietserweiterung sowie der weiterhin bestehenden Eingrünungspflicht an der bisherigen Einstufung aus dem Umweltbericht fest.

Die Teilfläche des Ökokontos auf der Flurnummer 2020, Gem. Mering wird redaktionell im Umweltbericht unter Nr. 4.2 mit Bemaßung ergänzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung redaktionell um die Darstellung der Ausgleichfläche im Umweltbericht zu ergänzen.

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Anlage/n

   

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