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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In TZ 6 der überörtlichen Rechnungsprüfung ergeht folgender Hinweis:

 

„Trotz unserer Hinweise zu den Rückständen bei der örtlichen Rechnungsprüfung in unseren Prüfungsberichten vom 20.10.2014 (vgl. dortige TZ 2 a) und vom 30.04.2019 (vgl. dortige TZ 3) konnte uns die Verwaltung für die Jahre 2003 bis 2017 und für 2019 bis 2020 keine Niederschriften sowie für 2018 keine abschließende Niederschrift über die örtlichen Rechnungsprüfungen vorlegen. Die letzte Prüfung fand nach den uns erteilten Auskünften für die Jahresrechnung 2018 statt, dieser war nach den uns vorgelegten Unterlagen noch nicht abgeschlossen. Zum Prüfungszeitpunkt (Dezember 2022) standen daher die Feststellungen der Jahresrechnungen 2003 bis 2020 und die Beschlüsse über die Entlastungen der Jahre 2003 bis 2020 noch aus.

 

Wir verweisen, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Ausführungen in unseren Vorberichten.

 

Die Jahresrechnungen 2003 bis 2020 sind nunmehr umgehend zu prüfen sowie Feststellungen und – soweit keine maßgeblichen Gründe dagegen sprechen – die Entlastungen zu beschließen.“

 

Mit den heute in der Gemeinschaftsversammlung vorgelegten Jahresrechnungen 2020 bis 2022 sind somit 20 Jahresrechnungen von der örtlichen Rechnungsprüfung ungeprüft. Das Landratsamt hat mittlerweile ganz deutlich auf diese Versäumnisse aufmerksam gemacht.

 

Auch der aktuelle Rechnungsprüfungsausschuss – bereits vier Jahre im Amt – hat bislang keine einzige abschließende Prüfung vorgelegt. Da sich der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss in knapp zwei Jahren neu zusammensetzt, sind alle erfolgten Vorarbeiten wie in 2018 hinfällig. Der Prüfungsstau wird immer größer.

 

Mit dem Vorsitzenden des derzeitigen örtlichen Prüfungsausschusses war die Verwaltung im Herbst 2023 in Kontakt. Auf Nachfrage, wie mit den alten Prüfungsberichten verfahren werden könne, wurde dem Vorsitzenden am 13. November 2023 in Absprache mit der Kommunalaufsicht folgender Sachstand mitgeteilt:

 

„Bzgl. der Jahresrechnungen ab 2003 der VG Mering verweisen wir auf TZ 6 des dortigen Prüfberichts. Nach unserer Auffassung kann für den von Herrn Stößlein angesprochenen Zeitraum (2003 bis 2013) eine verkürzte Prüfung stattfinden, die sich auf die Betrachtung wesentlicher Zahlen (Schulden, Kassenreste, etc.) beschränkt.“

 

Seitdem sind erneut fünf Monate vergangen. Der Verwaltung liegt kein Prüfungsergebnis vor.

 

Mit dieser Beschlussvorlage soll die Gemeinschaftsversammlung über die nach wie vor ausstehende Rechnungsprüfung informiert werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Bei der örtlichen Rechnungsprüfung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Gremien. Insoweit hat die Prüfung unverzüglich zu erfolgen. Alternativ steht es der Gemeinschaftsversammlung frei die Besetzung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses neu zu regeln, um eine zeitnahe Prüfung zu gewährleisten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt die fehlende örtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2003 bis 2022 zur Kenntnis.

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss wird aufgefordert die offenen Prüfungen unverzüglich durchzuführen.

 

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Anlage/n

         

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