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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Die Umlage wird gem. Art. 8 ‚Abs. 1 Satz 2 VGemO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

Gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 3 VGemO hat die Gemeinschaftsversammlung am 24.11.2003 (TOP 1b) beschlossen, als Umlagemaßstab die Einwohnerzahlen zum Stand 31.12 des Vorvorjahres (2022) heranzuziehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Art. 8 Abs. 2 VGemO verpflichtet die Verwaltungsgemeinschaft zum Erlass einer Haushaltssatzung sowie der Festsetzung der Umlage für jedes Rechnungsjahr

 

Beschluss aus der letzten VGA-Sitzung vom 26.03.2024:

Der Verwaltungsausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt den Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 - 2027, die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K.

 

3. Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.093.900 EUR festgesetzt gemäß Art. 8 VGemO.

 

 

Abstimmungsergebnis: 4:0

 


Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinschaftsversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

 

1.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K).

 

2.

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Finanzplan und Investitionsprogramm 2024 2027, die beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-K und der Stellenplan nach § 6 KommHV-K.

3.

Die VG-Umlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.093.900 EUR festgesetzt gemäß Art. 8 VGemO.

 

 

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Anlage/n

Haushaltssatzung mit allen erforderlichen Anlagen                       

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