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Sachverhalt:

Die in der Tarifrunde 2023 beschlossene Erhöhung von 5,5 % der Tarifentgelte für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst trat ab dem 01.03.2024 in Kraft. Aufgrund dieser Steigerung sollte eine Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2024 um 5% in Betracht gezogen werden.

 

Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebühren, gemäß den tariflichen und sonstigen kostensteigernden Einflüssen, soll eine exponentielle Erhöhung vermieden werden.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993

(GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember

2021 (GVBI. S. 638) geändert worden ist.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: Die Erhöhung führt zum einen zu einer erhöhten Gebühreneinnahme und zum anderen zu geringeren Defizittilgungen.

 

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, die Gebührensatzung zum 01.09.2024 zu ändern. Geän-

dert wird der Gebührensatz § 5 und das Inkrafttreten § 7

 

 

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Abstimmungsergebnis  8:0

 

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